Ethik-Resolution
des vds - Fachverbandes für Behindertenpädagogik
Landesverbandes Niedersachsen e.V.
(Stand: 12.09.01)
Leben ist seinem Wesen nach Vielfalt. Deshalb ist verschieden sein natürlich.
Jedes Leben ist immer Auftrag für Leben.
Pädagogik ist existentiell zukunftsorientiert, immer auf Bewältigung
der Lebenswege und auf Verhinderung von Erschwernissen und Gefährdungen
ausgerichtet.
Pädagogik hat den Auftrag, Leben zu ermöglichen.
Auch Sonderpädagogik hat zum Inhalt und Ziel - ganz dem Individuum
entsprechend - Leben zu gestalten und Hilfen zur Lebensbewältigung
zu vermitteln.
Auf diesen unumstößlichen Grundlagen klagt die Sonderpädagogik
ethische Grundwerte ein und fordert ohne jede Einschränkung:
- Die internationalen, nationalen und sonstigen Ethik -
Kommissionen müssen sich für den
Schutz der Würde und des Lebens jedes Menschen
einsetzen und jegliche diesbezügliche
Einschränkung verhindern.
Die Gültigkeit der Feststellung „Die Würde
des Menschen ist unantastbar“ bleibt
uneingeschränkt bestehen.
- Persona1ität und Leben beginnen mit der Zeugung und
enden mit dem Tod. Der
Wert des Lebens ist absolut unabhängig von
willkürlich durch andere Menschen festgesetzten
Wertemaßstäben. Jeder Mensch hat seinen
eigenen Wert und seine Personalität in sich; deren
Schutz ist international verbrieft und unabdingbare
Verpflichtung.
- Die Medizin in Wissenschaft und Praxis ist gemäß
des Hippokratischen Eides in den
natürlichen Grenzen von Zeugung und Tod für
die Gesunderhaltung und die Erleichterung des
menschlichen Lebens verantwortlich. Jede Tötung
menschlichen Lebens - aufgrund welcher
Indikation und zu welchem Lebensentwicklungszeitpunkt
auch immer - ist grundsätzlich
abzulehnen.
- Ökonomische oder gar gesellschaftspolitische Argumente
dürfen und können die
Einschränkung der Förderung, Unterstützung
und Betreuung von hilfebedürftigen Menschen
nicht begründen oder gar fordern und auch nicht
Leben erhaltende und Leben unterstützende
Maßnahmen in irgendeiner Form begrenzen.
- Die Grenzen für Wissenschaft und Forschung sind durch
die oben
genannten Grundlagen der Ethik aufgezeigt. Jedes
wirtschaftliche Interesse muss sich diesen
Prinzipien unterordnen. Das gilt im besonderen auch
für die Bio- und Gentechnik. Diese
Grenzen müssen durch Po1itik, Kirchen und unabhängige
Gremien wachsam kontrolliert
bleiben und ihre Einhaltung entschieden durchgesetzt
werden.
- Jeder Mensch wird von der Gesellschaft an- und aufgenommen,
unterstützt und begleitet im
Rahmen der allgemeinen gesellschaftlichen / staatlichen
Ordnung. Eine zwangsweise
Eingliederung in gesellschaftliche Gruppen und eine
von Seiten des Staates vorgenommene
Klassifizierung von Menschen ist nicht zu dulden.
- Die Gesellschaft muss allen Menschen die für eine
würdige Lebensführung erforderliche
medizinische und therapeutische Pflege und Versorgung,
soziale Unterstützung, Bildung und
pädagogische Förderung - auch mit dem
Ziel, größtmögliche Fähigkeiten zur Selbsthilfe zu
entwickeln - gewährleisten.
“Eine Gesellschaft ist so intakt, wie sie alle ihre Hilfsbedürftigen
ganz selbstverständlich als
zugehörig und unterstützungsnötig würdigt und akzeptiert“
(Bundespräsident Gustav Heinemann am 29.09.1970 anlässlich seines
Besuches im Rehabilitations-Zentrum Annastift in Hannover).
“Man muss ja wahrlich kein gläubiger Christ sein, um zu wissen
und zu spüren, dass bestimmte
Möglichkeiten und Vorhaben der Bio- und Gentechnik im Widerspruch
zu grundlegenden
Wertvorstellungen vom menschlichen Leben stehen. Diese Wertvorstel1ungen
sind - nicht nur
bei uns in Europa - in einer mehrtausendjährigen Geschichte entwickelt
worden. Sie liegen auch
dem schlichten Satz zugrunde, der in unserem Grundgesetz allen anderen
vorangestellt ist: ‘Die
Würde des Menschen ist unantastbar‘ “ (Bundespräsident Johannes
Rau am 18. Mai 200l in
Berlin).
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