Ethikresolution vom September 2001

Ethik-Resolution

des vds - Fachverbandes für Behindertenpädagogik
Landesverbandes Niedersachsen e.V.

(Stand: 12.09.01)
Leben ist seinem Wesen nach Vielfalt. Deshalb ist verschieden sein natürlich. Jedes Leben ist immer Auftrag für Leben. 
Pädagogik ist existentiell zukunftsorientiert, immer auf Bewältigung der Lebenswege und auf Verhinderung von Erschwernissen und Gefährdungen ausgerichtet. 
Pädagogik hat den Auftrag, Leben zu ermöglichen. 
Auch Sonderpädagogik hat zum Inhalt und Ziel - ganz dem Individuum entsprechend - Leben zu gestalten und Hilfen zur Lebensbewältigung zu vermitteln. 
Auf diesen unumstößlichen Grundlagen klagt die Sonderpädagogik ethische Grundwerte ein und fordert ohne jede Einschränkung: 

-   Die internationalen, nationalen und sonstigen Ethik - Kommissionen müssen sich für den 
    Schutz der Würde und des Lebens jedes Menschen einsetzen und jegliche diesbezügliche 
    Einschränkung verhindern. 
    Die Gültigkeit der Feststellung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ bleibt 
    uneingeschränkt bestehen. 

-   Persona1ität und Leben beginnen mit der Zeugung und enden mit dem Tod. Der 
    Wert des Lebens ist absolut unabhängig von willkürlich durch andere Menschen festgesetzten 
    Wertemaßstäben. Jeder Mensch hat seinen eigenen Wert und seine Personalität in sich; deren 
    Schutz ist international verbrieft und unabdingbare Verpflichtung. 

-   Die Medizin in Wissenschaft und Praxis ist gemäß des Hippokratischen Eides in den 
    natürlichen Grenzen von Zeugung und Tod für die Gesunderhaltung und die Erleichterung des 
    menschlichen Lebens verantwortlich. Jede Tötung menschlichen Lebens - aufgrund welcher 
    Indikation und zu welchem Lebensentwicklungszeitpunkt auch immer - ist grundsätzlich 
    abzulehnen. 

-   Ökonomische oder gar gesellschaftspolitische Argumente dürfen und können die 
    Einschränkung der Förderung, Unterstützung und Betreuung von hilfebedürftigen Menschen 
    nicht begründen oder gar fordern und auch nicht Leben erhaltende und Leben unterstützende 
    Maßnahmen in irgendeiner Form begrenzen. 

-   Die Grenzen für Wissenschaft und Forschung sind durch die oben 
    genannten Grundlagen der Ethik aufgezeigt. Jedes wirtschaftliche Interesse muss sich diesen 
    Prinzipien unterordnen. Das gilt im besonderen auch für die Bio- und Gentechnik. Diese 
    Grenzen müssen durch Po1itik, Kirchen und unabhängige Gremien wachsam kontrolliert
    bleiben und ihre Einhaltung entschieden durchgesetzt werden. 
 

-   Jeder Mensch wird von der Gesellschaft an- und aufgenommen, unterstützt und begleitet im 
    Rahmen der allgemeinen gesellschaftlichen / staatlichen Ordnung. Eine zwangsweise 
    Eingliederung in gesellschaftliche Gruppen und eine von Seiten des Staates vorgenommene 
    Klassifizierung von Menschen ist nicht zu dulden. 

-   Die Gesellschaft muss allen Menschen die für eine würdige Lebensführung erforderliche 
    medizinische und therapeutische Pflege und Versorgung, soziale Unterstützung, Bildung und 
    pädagogische Förderung - auch mit dem Ziel, größtmögliche Fähigkeiten zur Selbsthilfe zu 
    entwickeln - gewährleisten. 

“Eine Gesellschaft ist so intakt, wie sie alle ihre Hilfsbedürftigen ganz selbstverständlich als 
zugehörig und unterstützungsnötig würdigt und akzeptiert“ (Bundespräsident Gustav Heinemann am 29.09.1970 anlässlich seines Besuches im Rehabilitations-Zentrum Annastift in Hannover). 

“Man muss ja wahrlich kein gläubiger Christ sein, um zu wissen und zu spüren, dass bestimmte 
Möglichkeiten und Vorhaben der Bio- und Gentechnik im Widerspruch zu grundlegenden 
Wertvorstellungen vom menschlichen Leben stehen. Diese Wertvorstel1ungen sind - nicht nur 
bei uns in Europa - in einer mehrtausendjährigen Geschichte entwickelt worden. Sie liegen auch 
dem schlichten Satz zugrunde, der in unserem Grundgesetz allen anderen vorangestellt ist: ‘Die 
Würde des Menschen ist unantastbar‘ “ (Bundespräsident Johannes Rau am 18. Mai 200l in 
Berlin). 
 

 

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